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Kap 33. Andere Hilfsgeschäfte des Warenvertriebs

Roth/Fitz2. AuflSeptember 2006

1. Handelsvertreter

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Handelsvertreter ist nach § 1 Abs 1 HVertrG jemand, bei dem folgende Kriterien vorliegen:

selbständiger11Wenn wirtschaftliche Abhängigkeit besteht, kann das DHG zur Anwendung gelangen, vgl OGH RdW 2004/62. Unternehmer,Vermittlungs- oder Abschlusstätigkeit,

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