Der Kammerbeitrag für Rechtsanwälte ist in der (idR) jährlich zu beschließenden → Beitragsordnung (zu unterscheiden von der → Umlagenordnung) geregelt.
Der Kammerbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
KanzleiabgabeDer Kammerbeitrag für Rechtsanwälte ist in der (idR) jährlich zu beschließenden → Beitragsordnung (zu unterscheiden von der → Umlagenordnung) geregelt.
Der Kammerbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Kanzleiabgabe