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Jüngere Arbeitnehmer Notwendige Ein- oder Umschulung relevant? Bruttoeinkommen und höhere SV-Beiträge? - OGH 31.8.2022, 9 ObA 88/22i

69. LfgJuni 2023

39.3.2.Nr.34

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Für die Tatbestandsmäßigkeit muss die finanzielle Schlechterstellung ein solches Ausmaß erreichen, dass sie - unter Berücksichtigung aller Faktoren - eine fühlbare, ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage zur Folge hat, ohne dass aber schon eine soziale Notlage oder eine Existenzgefährdung eintreten müsste.

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