Das BWG enthält verschiedene „Betriebsvorschriften“, also Bestimmungen für den laufenden Betrieb von KI. Verschiedentlich ist von „Verhaltensregeln“ die Rede,431 zum Teil war und ist die Bezeichnung „Ordnungsnormen“432 oder „Ordnungsvorschriften“433 geläufig. Sie sind hier von Relevanz, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die im Interesse der Wahrung der Funktionsfähigkeit und der Finanzmarktstabilität Gegenstände der behördlichen Beaufsichtigung bilden.
