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IV. Treu und Glauben

Steinbüchler1. AuflMärz 2017

Primär in der deutschen, teilweise auch in der österreichischen Rechtsprechung findet man des Öfteren die Wörter „Treu und Glauben“, insbesondere auch in Bezug zu den §§ 11 und 12 VersVG. Treu und Glauben entstammen dem § 242 BGB.7575„Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“. Die darauf beruhenden Grundsätze werden auch in Österreich – gestützt auf die §§ 863 und 914 ABGB – bei allen möglichen und unmöglichen Auslegungsfragen angewandt, dies auch weit über den Anwendungsbereich der §§ 863 und 914 ABGB – die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen – hinaus.7676Rummel in Rummel/Lukas4 § 863 Rz 2; Hassenkamp, Zur Generalklausel – Treu und Glauben im ABGB, BGB und ZGB (1941) 50 f. Ganz besonders häufig ist dies im Versicherungsvertragsrecht der Fall – vermutlich deshalb, weil sich der OGH häufig von den Begründungen des BGH „inspirieren“ lässt und dabei unbewusst auch dessen, von diesem Grundsatz geprägte,7777Vgl Heiss, Treu und Glauben im Versicherungsvertragsrecht (1989) 20. Dogmatik übernimmt.

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