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V. Anwendungsbereich des § 11 VersVG

Steinbüchler1. AuflMärz 2017

Der § 11 VersVG befindet sich im allgemeinen Teil des VersVG und beansprucht daher einen sehr umfassenden Anwendungsbereich für sich, zumal er auch gemäß § 15a VersVG teilzwingend ist.



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