Die Staatsanwaltschaft kann nur dann von der Verfolgung zurücktreten, wenn eine Bestrafung des Beschuldigten im Hinblick auf die übernommenen Leistungen, sein Seite 147 Aussageverhalten und den Beweiswert der Informationen nicht geboten erscheint, um ihn von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten.

