Die Anforderungen, die der Beschuldigte erfüllen muss, um zum Kronzeugen zu werden, sind hoch. Angesichts des Umstands, dass der Staat dem Beschuldigten im Gegenzug zur Ermittlungshilfe Straffreiheit gewährt, ist dies aber auch angebracht. Trotzdem gibt es meines Erachtens einige Punkte, die der Nachbesserung bedürfen. Zum Teil betrifft dies nur Formulierungen, zum Teil sollten aber auch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.

