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IV. Resumee (Maier)

Maier1. AuflJänner 2014

Ist nun die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz jene Jahrhundertreform als die sie in der Literatur schon öfter genannt wurde? Ist „vor dem Verwaltungsgericht [...] die belangte Behörde nur eine Partei neben dem Bürger“ 7676 Storr, Das Verfahrensrecht für die zukünftigen Verwaltungsgerichte, ZfV 2012, 911 (918). oder wurden die Regeln des bekannten behördlichen Verfahrens nach dem AVG nur in ein neues Kleid gesteckt?

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