Eine ausdrückliche gesetzliche Vorgabe, wann der endgültige Verfolgungsverzicht durch die Staatsanwaltschaft auszusprechen ist, gibt es nicht. Im Folgenden wird erörtert, wann dieser zu erfolgen hat und welche Wirkungen er entfaltet.
Eine ausdrückliche gesetzliche Vorgabe, wann der endgültige Verfolgungsverzicht durch die Staatsanwaltschaft auszusprechen ist, gibt es nicht. Im Folgenden wird erörtert, wann dieser zu erfolgen hat und welche Wirkungen er entfaltet.
