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Internationale Vorgaben

Raschauer1. AuflOktober 2015

Wenn heute festgestellt wird, dass das in Österreich geltende Finanzmarktaufsichtsrecht im Wesentlichen durch das Unionsrecht vorherbestimmt ist, so darf nicht übersehen werden, dass das Unionsrecht seinerseits in erheblichem Maß durch internationale Vorgaben determiniert wird. Die Pluralität an Steuerungssubjekten und -mechanismen ist im internationalen Wirtschafts- und Finanzrecht allgegenwärtig. Neben inter- und supranationalen Organisationen nehmen auch private Vereinigungen und intermediäre Wirtschaftsinstitutionen mittelbar oder sogar unmittelbar Einfluss auf die Entwicklungen dieses Rechtsgebiets.1616Vgl Nowrot in Tietje (Hg), Internationales Wirtschaftsrecht2 (2015) Rz 3, 22 ff; Höfling, 68. DJT (2010) F 33 ff. Die Internationalisierung

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der Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen sowie die enge Verflechtung der Aktivitäten internationaler Wirtschaftsinstitutionen machen eine gesamtheitliche Betrachtung erforderlich. Innerstaatliche Regulierungen und der Wettbewerb nationaler Aufsichtssysteme um möglichst liberale Vorschriften erfordern internationale Mindeststandards, um die handelsbeschränkenden Auswirkungen und den schädlichen Unterbietungswettlauf hintanzuhalten.1717Vgl Sethe/Lehmann in Tietje (Hg), Internationales Wirtschaftsrecht2 Rz 7. Bei diesen internationalen Vorgaben handelt es sich, wie die folgende Skizze belegt, überwiegend nicht um verbindliches Völkerrecht, sondern um soft law oder lediglich um Übereinstimmungen, die zwischen Vertretern der wirtschaftlich wichtigsten Staaten erzielt wurden. Oftmals handelt es sich dabei auch um Standards oder Empfehlungen, die von intermediären Institutionen oder privaten Akteuren geschaffen wurden. Trotz des grundsätzlich rechtlich unverbindlichen Charakters kommen ihnen in wachsendem Maße aufsichtsrechtlich Relevanz und Effektivität zu, denen sich selbst die EU nicht entziehen kann.1818Vgl Nowrot in Tietje (Hg), Internationales Wirtschaftsrecht2 Rz 88 ff, vgl auch Ohler in Ruffert (Hg), Europäisches sektorales Wirtschaftsrecht Rz 41 ff. Dies insbesondere, da die EU selbst führender Exporteur von Finanzdienstleistungen ist und der gesamte Dienstleistungshandel mit $ 4.645 Mrd 2013 ca 20 % des gesamten Welthandels ausmacht.1919WTO, International Trade Statistics 2014.

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