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A. GATS

Raschauer1. AuflOktober 2015

Den allgemeinsten Rahmen bildet das im Rahmen der WTO entwickelte und abgeschlossene General Agreement on Trades in Services (GATS), das auf Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte auf multilateraler Ebene abzielt. Das GATS basiert auf einer Drei-Säulen-Struktur. Die erste Säule besteht aus dem multilateralen Rahmenabkommen, das für alle WTO-Mitglieder verbindlich ist und den Geltungsbereich, die vier Dienstleistungs-Erbringungsformen (modes) sowie allgemeine und spezifische Pflichten regelt. Die zweite Säule umfasst die generellen und sektoralen Anhänge, unter anderem auch die Modifikationen und Präzisierungen zum Finanzdienstleistungssektor. In diesen wird, neben einer umfassenden Definition von Finanzdienstleistungen, klargestellt, dass die Tätigkeit von Zentralbanken nicht umfasst ist und dass das Recht der Vertragsparteien zur Setzung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz von Anlegern und Investoren anerkannt ist. In der dritten Säule finden sich die Länderlisten, die die jeweiligen Verpflichtungen der WTO-Mitglieder

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enthalten und als Anlagen Teile des Abkommens und somit bindend sind.

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