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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Inhalt der Beschwerde – § 250 BAO (Eigentler)
Eigentler
37. Lfg
Juni 2021
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
Praxis
1. Gesetzestext
§ 250
BAO idF BGBl I 2013/14:
(1) Die Bescheidbeschwerde hat zu enthalten:
die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet;
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