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Praxis der steuerlichen Betriebsprüfung: Handbuch, Schuh/Macho/Kerstinger
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Einbringung der Beschwerde – § 249 BAO (Stieger)
Stieger
36. Lfg
Juni 2020
Inhalt
Gesetzestext
Fundstellen
Kommentar
1. Gesetzestext
§ 249 BAO idF BGBl I 2013/14 gültig ab 1. 1. 2014
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