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III. Versicherte Sache (Kasehs/Renner)

Kasehs/Köszegi/Motter/Renner/Zehetbauer1. AuflMärz 2018

A. Forderungen als Gegenstand der Versicherung

Vom weiten Sachbegriff des § 285 ABGB sind auch unkörperliche Sachen – wie etwa Forderungen – erfasst. Gegenstand der Warenkreditversicherung sind Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen. Sie ist daher eine Forderungsversicherung.

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