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III. Technischer Arbeitsschutz (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

Die zentrale Rechtsquelle in diesem Bereich ist die RL 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit vom 12. Juni 1989.306306Umfassend zu Anliegen und Inhalt der Richtlinie MHdB ArbR/Bücker § 173 Rn. 25 ff. Sie regelt für alle Tätigkeitsbereiche und alle Beschäftigungsgruppen die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im betrieblichen Arbeitsschutz und wird deswegen auch als das „Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes“ bezeichnet.307307Wlotzke NZA 1990, 417 (419). Die Bestimmungen der RL 89/391/EWG stellen Mindestnormen dar.308308So eindrücklich auch EuGH 12.6.2025 – C-219/24 Rn. 47, NZA 2025, 925 – Tallinna Iinn. Bereits geltende oder künftige nationale und gemeinschafts- bzw. unionsrechtliche Bestimmungen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz günstiger sind, werden durch die Richtlinie daher nicht berührt.309309Hanau/Steinmeyer/Wank EAS-HdB § 18 Rn. 440 f. Die Begründung in der Präambel der Richtlinie gibt in knappen Worten eine Übersicht über die bis dahin unternommenen Bemühungen und rechtlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des europäischen Arbeitsschutzes. Daraus geht auch klar hervor, dass die Richtlinie zwei Motive und Ansätze des Arbeitsschutzes verfolgt. Das erste Motiv ist sozialpolitischer

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Natur. Die Statistik des Jahres 1989, jenes Jahres, in dem die Richtlinie erlassen wurde, sprach eine deutliche Sprache. Aus den Untersuchungen der Europäischen Kommission ergab sich,310310Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Soziales Europa, H. 4, 3. dass sich in diesem Jahr 7617 tödliche Arbeitsunfälle in Europa ereignet hatten. Von einer Gesamtbeschäftigtenzahl von 138 Millionen hatten 10 Millionen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erlitten. Die Kosten der dadurch notwendig werdenden medizinischen Behandlungen und Geldleistungen beliefen sich auf 20 Milliarden ECU311311Zum ECU als zwischen 1979 und 1999 gültiger Europäischer Währungseinheit, die als Standard-Geldeinheit für die Messung ua von Waren, Dienstleistungen und Vermögenswerten diente: Eurostat, Glossar: Europäische Währungseinheit (ECU), 2025.. An der Änderung dieser Situation bestand demnach ein hohes sozialpolitisches, aber auch ökonomisches Interesse. Die am 5.2.2004 ergangene Mitteilung der Kommission über die praktische Durchführung der RL 89/391/EWG 312312KOM (2004) 62 endg. 4 f. konstatierte, dass die Durchführung und Anwendung der EU-Vorschriften erheblich zur Senkung der betrieblichen Unfall- und Ausfallzahlen beigetragen habe, stellte aber zugleich fest:

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