Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzrechts sind mittlerweile zahlreiche Richtlinien erlassen worden. Im Rahmen dieses Werkes kann selbstverständlich nicht auf alle Richtlinien und Einzelheiten eingegangen werden. Es kommt darauf an, dass die wesentlichen Anliegen in den wichtigsten Richtlinien und die inhaltliche Struktur des so geschaffenen Arbeitsschutzrechts erkennbar werden. Wie bereits festgehalten, hat sich der Arbeitsschutz auf europäischer Ebene von einem rein technischen Arbeitsschutz auch hin zu einem sozialen Arbeitsschutz, wie ihn etwa die Regulierung der Arbeitszeit bezweckt,302 entwickelt. Dies schlägt sich auch in der nachfolgenden Systematisierung nieder.
