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III. Strafrecht für Gesundheitsberufe

Andreaus1. AuflJuli 2015

Der strafrechtliche Schutz ist auf bestimmte Rechtsgüter und auf jene Angriffe beschränkt, deren besondere Gefährlichkeit und Verwerflichkeit im Interesse des Einzelnen und der Gemeinschaft liegen sowie eine Verfolgung und Bestrafung durch öffentliche Organe erfordern. Strafrechtlich geschützte Güter sind beispielsweise das Leben eines Menschen, sein Eigentum, die persönliche Freiheit.

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