Wer in einer staatlichen Ordnung auf welche Anforderungen zu reagieren hat, wird durch generelle Regelungen ebenso wie durch spezifische Kompetenzzuteilungen festgelegt. Das Gesundheitswesen wurde in Österreich bereits sehr früh strukturiert und im Zuge der politischen Veränderungen mehrfach einer Neugestaltung unterzogen. Die ältesten geltenden Regelungen finden sich aus dem Ende des 19. Jahrhunderts1. Daher besteht in Österreich ein aus mehreren Rechtsquellen zu erschließendes „Stückwerk“ an Zuständigkeiten. Zudem wurden viele Bereiche in generellen Strukturgesetzen geregelt, andere in den Gesetzen zu den jeweiligen Rechtsmaterien. Daher kann vom „einfachen“ Rechtsanwender kaum noch verlangt werden, die genauen Zuständigkeiten zu kennen.
