Das SPG regelt einerseits die Organisation der Sicherheitsverwaltung und andererseits die Ausübung der Sicherheitspolizei (§ 1 SPG). Weitere Themen sind Datenverarbeitung, Strafbestimmungen und Rechtsschutz.
Der erste Teil des SPG regelt die Behördenorganisation und definiert, was unter Sicherheitsverwaltung zu verstehen ist. Seite 7

