A. Fragestellung
Nach der Feststellung, dass es prinzipiell zur Kompensation des Handlungsunwerts und somit zur wirksamen Rechtfertigung eines subjektiven Rechtfertigungselements bedarf, stellt sich die Frage nach dessen Inhalt. Zu dieser bisher insbesondere im deutschen Schrifttum diskutierten Frage haben sich im Wesentlichen zwei Strömungen gebildet:

