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III. Ausgewählte Kernfragen im Lichte der Eigenständigkeit des steuerlichen Gewinnermittlungsrechts

1. AuflFebruar 2013

1. Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

1.1. Begriff

Die Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) ist vom Steuerpflichtigen nach § 4 Abs 2 EStG nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen.413413 § 4 Abs 2 EStG idF AbgÄG 2012 lautet: „Die Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) ist nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen. […]“. Der Begriff der allgemeinen GoB wurde mit dem EStG 1988 eingeführt.414414 Vgl dazu Torggler, in Lang/Schuch/Staringer (Hrsg) GS Gassner 72 f. Damit schuf der Gesetzgeber eine terminologische Abgrenzung von den unternehmensrechtlichen GoB, die im Anwendungsbereich des § 5 Abs 1 EStG für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind.415415 Vgl mwN Jakom/Marschner, EStG5 § 4 Rz 195. Neben den allgemeinen GoB haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 5 Abs 1 EStG ermitteln, auch die unternehmensrechtlichen GoB zu berücksichtigen.416416 Vgl etwa Doralt, in Doralt (Hrsg) EStG12 § 4 Rz 124; Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch § 4 Rz 16.1; Jakom/Marschner, EStG5 § 4 Rz 195. Über das Maßgeblichkeitsprinzip dringen die unternehmensrechtlichen GoB grundsätzlich auch in die steuerliche Gewinnermittlung ein. Für die rein steuerliche Gewinnermittlung gem § 4 Abs 1 EStG sind die unternehmensrechtlichen GoB hingegen nicht maßgeblich; diese Gewinnermittlung ist vielmehr nur an den maßgeblichen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts - den „allgemeinen GoB“ - auszurichten.417417 Vgl Doralt, in Doralt (Hrsg) EStG11 § 4 Rz 123 f; Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch § 4 Rz 16.1; Torggler, in Lang/Schuch/Staringer (Hrsg) GS Gassner 72. Dieser für die steuerliche Gewinnermittlung zentrale Begriff erfährt jedoch keine nähere Definition.418418 Vgl dazu auch Hirschler, in Bertl et al (Hrsg) Maßgeblichkeit 154; Mayr, in BMF/JKU (Hrsg) GS Quantschnigg 256. Während die unternehmensrechtlichen GoB in § 201 UGB ausdrücklich kodifiziert wurden,419419 Vgl Doralt, in Doralt (Hrsg) EStG11 § 4 Rz 127. können die allgemeinen GoB dem steuerlichen Gewinnermittlungsrecht selbst nicht - auch nicht in einem hohen Abstraktionsniveau ähnlich jenem in § 201 UGB - entnommen werden. Bei den allgemeinen GoB handelt es sich daher um einen unbestimmten Rechtsbegriff.420420 Vgl etwa Mayr, Gewinnrealisierung 5 f; Hirschler, in Bertl et al (Hrsg) Maßgeblichkeit 154. Der VfGH erkannte jedoch keinen Verstoß gegen das Determinierungsgebot, VfGH 20. 6. 1994, B 473/92, vgl dazu mwN Fraberger, ecolex 1995, 206. Was unter den allgemeinen GoB des § 4 Abs 2 EStG zu verstehen ist, und ob diese sich von den unternehmensrechtlichen GoB unterscheiden, haben das Schrifttum daher vielfach beschäftigt.421421 Vgl mwN etwa Hirschler, in Bertl et al (Hrsg) Maßgeblichkeit 154 ff; Torggler, in Lang/Schuch/Staringer (Hrsg) GS Gassner 73.

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