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IV. Zukunft des steuerlichen Gewinnermittlungsrechts

1. AuflFebruar 2013

1. Nationale Reformbestrebungen

1.1. Bewegung im Bilanzsteuerrecht
1.1.1. „Internationalisierung“ des Bilanzsteuerrechts
1.1.1.1. Drohende „Veralterung“ des Bilanzsteuerrechts?

In der Diskussion rund um die Erneuerung des österreichischen Bilanzsteuerrechts spielte die Frage einer Anknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung an die internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS stets eine Rolle.12621262 Vgl etwa mwN Eberhartinger, in Bertl et al (Hrsg) Maßgeblichkeit 107 ff; Egger, in Renner/Schlager/Schwarz (Hrsg) GS Kögelberger 533 ff. Diese Überlegung ist aus dem Blickwinkel der nach IAS/IFRS bilanzierenden Unternehmen auch nachvollziehbar: Die IAS-Verordnung der EU verpflichtet kapitalmarkorientierte Unternehmen seit 2005 ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS/IFRS zu erstellen.12631263 EG-Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen können ihren Konzernabschluss wahlweise nach IAS/IFRS erstellen, eine Verpflichtung trifft sie nach der IAS-Verordnung dazu aber nicht. Zudem stellt es die IAS-Verordnung den Mitgliedstaaten frei, die Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften der IAS/IFRS auch auf die Erstellung des Einzelabschlusses auszudehnen.12641264 Vgl Denk, RWZ 2008, 67 ff; ders, in Renner/Schlager/Schwarz (Hrsg) GS Köglberger 63; Bertl/Eberhartinger/Hirschler, in Brähler/Lösel (Hrsg) FS Djanani 760; Pattek, in Winkeljohann et al (Hrsg) FS Schneeloch 242; Bertl/Greimel/Klostermann, RWZ 2004, 106. Österreich hat von dieser Möglichkeit bislang nicht Gebrauch gemacht; der Einzelabschluss ist nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensrechts zu erstellen. Daraus ergibt sich die Situation, dass Unternehmen, die einen IAS/IFRS-Konzernabschluss einreichen müssen, in einem ersten Schritt auch einen IAS/IFRS-Einzelabschluss erstellen, um eine taugliche Grundlage für den IAS/IFRS-Konzernabschlusses zu schaffen. Für diese Zwecke ist der UGB-Einzelabschluss auf einen IAS/IFRS-Einzelabschluss überzuleiten. Der IAS/IFRS-Einzelabschluss hat aber keine befreiende Wirkung und muss mit anderen Worten zusätzlich zum verpflichtenden UGB-Einzelabschluss erstellt werden.12651265 Vgl Egger, RWZ 2008, 264. Die Erstellung eines IAS/IFRS-Konzernabschlusses und die dafür notwendige - wenn auch nicht befreiende - Erstellung eines IAS/IFRS-Einzelabschlusses führen dazu, dass für nach IAS/IFRS bilanzierende Unternehmen die Bedeutung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften für Zwecke der Rechnungslegung insgesamt im Schwinden begriffen ist.12661266 Vgl Staringer, in BMF/JKU (Hrsg) GS Quantschnigg 444; Spengel, FR 2009, 101 f; Egger, RWZ 2008, 264. Der Grund dafür ist die generelle Ausrichtung ihres Rechnungswesens an den internationalen Standards der IAS/IFRS. Dennoch bleibt diesen Unternehmen die Erstellung eines UGB-Einzelabschlusses nicht erspart. Für Zwecke der Rechnungslegung wird dieser Umstand als administrativer Mehraufwand wahrgenommen.12671267 Vgl Egger, RWZ 2008, 264. Die nationalen Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensrechts und insbesondere ihre strenge Ausrichtung am Vorsichtsprinzip erscheinen - im unmittelbaren Vergleich mit den internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS - veraltet.12681268 Die nach internationalen Standards gängige fair-value-Bewertung auch über die Anschaffungskosten hinaus ist in der „nationalen Bilanzwelt“ ein Fremdkörper. Nach Eberhartinger wäre nicht zuletzt deshalb mit der Übernahme von IAS/IFRS „freilich eine dramatische Änderung der bislang ehernen Grundlagen der handelsbilanziellen Rechnungslegung verbunden“, Eberhartinger, in Lang/Schuch/Staringer (Hrsg) GS Gassner 24. Nach Eberhartinger sind jedoch bei näherer Betrachtung die internationalen Standards vereinzelt durchaus vereinbar mit den nationalen GoB, vgl Eberhartinger, in Lang/Schuch/Staringer (Hrsg) GS Gassner 27. Da die steuerliche Gewinnermittlung de lege lata über das Maßgeblichkeitsprinzip an den UGB-Einzelabschluss anknüpft, ist dieser auch Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung gem § 5 Abs 1 EStG. Im Schrifttum wurde folglich darauf hingewiesen, das österreichische Bilanzsteuerrecht drohe insgesamt zu „veralten“.12691269 Vgl Staringer, in BMF/JKU (Hrsg) GS Quantschnigg 445; vgl auch Denk, RWZ 2008 67 ff; ders, RWZ 2008, 97 ff; Herzig, in Spindler/Tipke/Rödder (Hrsg) FS Schaumburg 757; Woltering/Pott, IWB 2007, 825; Weber-Grellet, DB 1996, 2090.

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