1. Historische Wurzeln des Maßgeblichkeitsprinzips
1.1. Die reichsdeutschen Einkommensteuergesetze als Meilensteine in der Rechtsentwicklung
Die Verbindung zwischen der steuerlichen Gewinnermittlung und dem allgemeinen Bilanzrecht besteht seit nunmehr etwa 100 Jahren und beschäftigt seither auch das Schrifttum.22 Die einst vom historischen Gesetzgeber geschaffene Verbindung der beiden Bilanzrechten steht heute immer noch - durch internationale Entwicklungen sogar verstärkt23 - im Zentrum der Diskussion bilanzsteuerrechtlicher Fragestellungen. Dabei wird das Maßgeblichkeitsprinzip als solches immer wieder grundsätzlich in Frage gestellt, doch wurde bis heute „das Totschlagargument“ gegen die Maßgeblichkeit offenbar noch nicht gefunden.24 Ob das Maßgeblichkeitsprinzip sich an abweichenden Zielsetzungen von Unternehmens- und Steuerbilanz stößt, ist - so Tanzer trefflich - letztlich aber auch nicht bedeutsam, denn der Maßgeblichkeitsgrundsatz ist vom Gesetzgeber „[…] auch dann vorgegeben, wenn er sich insgesamt als untunlich erweisen würde, wovon jedoch nicht ausgegangen werden kann.“25 Das Schrifttum hat sich daher über die Jahre hinweg berechtigt „immer wieder von neuem“26 mit der Auslegung des Maßgeblichkeitsprinzips beschäftigt.