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II. Inhaltliche Reichweite des Maßgeblichkeitsprinzips

1. AuflFebruar 2013

1. Historische Wurzeln des Maßgeblichkeitsprinzips

1.1. Die reichsdeutschen Einkommensteuergesetze als Meilensteine in der Rechtsentwicklung

Die Verbindung zwischen der steuerlichen Gewinnermittlung und dem allgemeinen Bilanzrecht besteht seit nunmehr etwa 100 Jahren und beschäftigt seither auch das Schrifttum.2222 So auch Bertl/Eberhartinger/Hirschler, in Brähler/Lösel (Hrsg) FS Djanani 740. Die einst vom historischen Gesetzgeber geschaffene Verbindung der beiden Bilanzrechten steht heute immer noch - durch internationale Entwicklungen sogar verstärkt2323 Vgl Kahle, StuW 2001, 126. - im Zentrum der Diskussion bilanzsteuerrechtlicher Fragestellungen. Dabei wird das Maßgeblichkeitsprinzip als solches immer wieder grundsätzlich in Frage gestellt, doch wurde bis heute „das Totschlagargument“ gegen die Maßgeblichkeit offenbar noch nicht gefunden.2424 Vgl eine Abwiegung der Vor- und Nachteile des Maßgeblichkeitsprinzips nach wie vor in jüngerer Zeit etwa bei Wala, RdW 2000, 631 ff; zur „Grundsatzdebatte“ der Maßgeblichkeit vgl mwN auch Grotherr, in Bertl et al (Hrsg) Maßgeblichkeit 228 ff. Ob das Maßgeblichkeitsprinzip sich an abweichenden Zielsetzungen von Unternehmens- und Steuerbilanz stößt, ist - so Tanzer trefflich - letztlich aber auch nicht bedeutsam, denn der Maßgeblichkeitsgrundsatz ist vom Gesetzgeber „[…] auch dann vorgegeben, wenn er sich insgesamt als untunlich erweisen würde, wovon jedoch nicht ausgegangen werden kann.“2525 Tanzer, in Raupach (Hrsg) Werte und Wertermittlung 91. Das Schrifttum hat sich daher über die Jahre hinweg berechtigt „immer wieder von neuem“2626 Tanzer, in Raupach (Hrsg) Werte und Wertermittlung 56. mit der Auslegung des Maßgeblichkeitsprinzips beschäftigt.

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