Das EPG kennt die im Folgenden überblicksweise dargestellten gesetzlichen Unterhaltsansprüche zwischen eingetragenen Partnern und ehemaligen eingetragenen Partnern.
1. Während der Partnerschaft
§ 12 EPG regelt den Unterhalt während des Bestandes der eingetragenen Partnerschaft inhaltlich völlig übereinstimmend mit dem Ehegattenunterhalt (§ 94 ABGB). Daher kann inhaltlich auf die Ausführungen ab S 229 verwiesen werden.

