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II. Historischer Hintergrund (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

Das Kartellrecht zählt zu den ureigensten Aufgaben des Wettbewerbsrechts. Kartellrecht ist Wirtschaftslenkungsrecht, das unternehmerische Entscheidungen in zentralen Fragen des Preises und der Menge beschränkt.22 Raschauer, Österreichisches Wirtschaftsrecht2, 6.

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