Das Kartellrecht zählt zu den ureigensten Aufgaben des Wettbewerbsrechts. Kartellrecht ist Wirtschaftslenkungsrecht, das unternehmerische Entscheidungen in zentralen Fragen des Preises und der Menge beschränkt.2 Seite 4
Das Kartellrecht zählt zu den ureigensten Aufgaben des Wettbewerbsrechts. Kartellrecht ist Wirtschaftslenkungsrecht, das unternehmerische Entscheidungen in zentralen Fragen des Preises und der Menge beschränkt.2 Seite 4
