Am Anfang waren der Verbraucher und sein Bedarf, wenig später der faire Leistungswettbewerb um den Kunden, jene Konkurrenten, die diesen Wettbewerb mit unfairen Mitteln auszunützen versuchten und das Wettbewerbsrecht war geboren. Das Wettbewerbsrecht mit seinen vielfältigen Erscheinungsformen. Wesentliche Erscheinungsform ist das Kartellrecht. Und zwar jenes für horizontale Sachverhalte zwischen Wettbewerbern, die den Preis hoch halten und Märkte zum Nachteil von Mitbewerbern aufteilen wollen. Und jenes für die vertikalen Sachverhalte zwischen dem Hersteller und seinem Händler, also zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen, die mit ihrem Vertriebsnetz Produktverkäufe und After-Sale-Service möglichst effizient gestalten wollen, damit aber auch gleichzeitig andere Hersteller und Händler vom Markt ausschließen.
