Das Wettbewerbsrecht und speziell das Kartellrecht weisen eine starke wirtschaftspolitische Komponente auf, die untrennbar mit der europäischen Integration verbunden ist. Die europäische Integration führte zu einer Erleichterung des zwischenstaatlichen Handels. Ziel ist der Binnenmarkt, also der grenzenlose und uneingeschränkte Verkehr von Waren und Dienstleistungen im Gebiet der Europäischen Gemeinschaften und nun der Europäischen Union. Dieser Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.
