Stille Gesellschaft und KG haben eine gemeinsame historische Wurzel, die ins mittelalterliche Italien zurückreicht („accomandita“ und „participatio“)109. Die Stille Gesellschaft stellt einen Zweig der KG dar, bei welcher der Einzelunternehmer allein im Geschäftsverkehr auftritt und der zweite Partner den Gläubigern gegenüber nicht haftet110. Für diese Form der Beteiligung fanden sich die Begriffe der „participatio“ oder der „compagnia secreta“; in Deutschland sprach man auch von der „heimlichen“ („geheimen“), in Österreich der „stillen“ Gesellschaft111.

