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II. Gegenmaßnahmen und Interventionsmöglichkeiten (Wehinger)

Wehinger1. AuflApril 2023

Geeignete Interventionsmaßnahmen können dazu beitragen, das Stalkinggeschehen zu verringern. Wesentliches Ziel der Gegenmaßnahmen ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Opfers sowie die Reduktion der psychischen Belastungen und der Folgewirkungen, die durch das Stalking verursacht werden. Gegenmaßnahmen können sowohl bei der verfolgenden Person – „täterbezogene Interventionen“4747 Kraus/Logar, Opferschutzorientierte Interventionen für Täter als wichtige Maßnahmen der Gewaltprävention, juridikum 2014, 392 f. – als auch beim Opfer – opferbezogene Maßnahmen bzw Interventionen4848Vgl dazu und zur „opferbezogenen Prävention“ im Detail Sorgo in Bauer/Keplinger, Gewaltschutzgesetz6 261 ff. – ansetzen.

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