A. Entwicklung des § 933b aF
Das Konzept eines gewährleistungsrechtlichen Regressanspruchs des Händlers gegenüber seinem Verkäufer existiert im österreichischen Recht seit dem GewRÄG 2001.8 Auf der Grundlage des Art 4 der Verbrauchsgüterkauf-RL (im Folgenden: VGKRL)9 wurde § 933b aF eingeführt, der bereits einen Regressanspruch des Händlers vorsah.10 Strittig war dabei die Unionsrechtskonformität dieser Bestimmung,11 wobei insb über die Höhe des Regressanspruchs Seite 156des Händlers debattiert wurde.12 Bislang hat der OGH allerdings eine Vorlage des § 933b aF zur Auslegung an den EuGH abgelehnt.13
