Der Rückgriff des gewährleistungspflichtigen Unternehmers ist ein wirtschaftlich bedeutsames Thema, das drei unterschiedliche Ebenen betrifft: Eine wirtschaftliche, eine inhaltliche sowie eine dogmatische. Auf wirtschaftlicher Ebene ist zu berücksichtigen, dass das ABGB von 1812 vom Grundtypus des zweipoligen Absatzvorgangs ausgeht.1 In der wirtschaftlichen Realität des 21. Jahrhundert ist das typische Absatzsystem allerdings die Lieferkette, bei der zwischen Erzeuger und Endabnehmer zumindest ein Händler als Lieferant zwischengeschaltet ist. Die Lieferkette führt also zu einem mehrstufigen Warenverkauf, bei dem der Händler als Bindeglied zwischen Erzeuger und Endabnehmer fungiert.2 Er übernimmt die Abwicklung des Vertriebs – nämlich die Beschaffung der Ware beim Erzeuger und ihre Weitergabe an den Kunden.3
