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II.2. Sachlicher Anwendungsbereich

Fischer1. AuflOktober 2021

II.2. Sachlicher Anwendungsbereich

Das Übereinkommen regelt gemäß Art 4 CISG sowohl den Abschluss von Kaufverträgen als auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Nicht erfasst sind hingegen aufgrund der beispielhaften Aufzählung des Art 4 Satz 2 CISG Fragen zur Gültigkeit des Vertrages oder einzelner Vertragsbestimmungen

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bzw zur Gültigkeit von Gebräuchen oder zu den Wirkungen, die der Vertrag auf das Eigentum an der verkauften Ware haben kann. Weiters nicht erfasst sind insbesondere Fragen zur Rechts- bzw Geschäftsfähigkeit der Parteien, zur Stellvertretung oder zur Verjährung.8282Vgl OLG Schleswig, 2020, CISG-online Nr 5538; Siehr in Honsell (2010) Art 4 Rn 4; Ferrari in Schlechtriem/Schwenzer/Schroeter (2019) Art 4 Rn 34. Diese sind gemäß Art 7 Abs 2 CISG nach dem vom IPR berufenen Recht zu beurteilen.8383Siehe Kap II.6.2. Außerdem nicht vom Übereinkommen erfasst ist etwa gemäß Art 5 CISG die vertragliche Haftung für durch die Ware verursachte Körperschäden.8484Siehe Kap VII.2.

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