A. Grundsätzliche Anmerkungen zum VOG
Seit 1972 gibt es in Österreich ein Verbrechensopfergesetz. Es soll Opfern von Verbrechen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfeleistungen gewähren, weil Ansprüche von Privaten nicht oder nur mit großer Verspätung realisierbar sind.1 Hintergrund für das VOG war der Gedanke, dass der Staat die mangelnde Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen des Opfers gegen die schädigende Person in Form einer Vorleistung ausgleichen solle.2 Damit sollte kein neuer Anspruch auf Schadloshaltung geschaffen werden, sondern als Ausdruck des Fürsorge- und Subsidiaritätscharakters des Gesetzes übernimmt der Bund Pflichten der schädigenden Person, erbringt an das Opfer anstelle dieser Leistungen und fordert sie im Regressweg von der schädigenden Person zurück.3 Seite 393
