Barbara Jauk
Dieser Beitrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Hilfeleistungen des Verbrechensopfergesetzes. Dabei werden Praxistipps erteilt, Fallbeispiele genannt und Problemstellungen in der Anwendung beleuchtet. Am Schluss wird die Möglichkeit der Vorschussleistung nach § 373a StPO dargestellt.
