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II. Verfahren über privatrechtliche Ansprüche iSd § 373a stopp (Jauk)

Jauk1. AuflApril 2023

A. Voraussetzungen

§ 373a StPO139139§ 373a StPO trat am 1.7.1978 mit BGBl 1978/169 in Kraft. räumt einer am Strafverfahren privatbeteiligten Person oder deren Erb*innen auf Antrag bei rechtskräftiger Zuerkennung eines Entschädigungsbetrages wegen Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung sowie wegen einer Schädigung am Vermögen140140Entschädigungen, die als Folge einer Deliktsbegehung gegen die persönliche Freiheit oder Ehre zuerkannt wurden, sind also keine Basis für die Vorschussgewährung; vgl Kunst, Einige Bemerkungen zum Anspruch des Verletzten auf Gewährung eines Vorschusses nach § 373a StPO, ÖJZ 1978, 485. die Möglichkeit ein, einen Vorschuss auf die Entschädigungssumme zu beantragen. Hintergrund dieser Bestimmung ist das Faktum, dass die Durchsetzung von Ansprüchen des Opfers gegen die schädigende Person mitunter durch den Vollzug der staatlichen Strafe behindert wird.141141So Fabrizy/Kirchbacher, Kurzkommentar StPO14 (2020) § 373a StPO Rz 2; vgl zu § 373a StPO auch Sicka in Gappmeyer, Handbuch Opferrechte Rz 10.134 ff. Es geht damit in § 373a StPO nicht darum, dass die verurteilte Person mittellos oder eine Exekution auf die zuerkannte Entschädigung nicht erfolgversprechend ist142142 Kunst, ÖJZ 1978, 485., sondern lediglich darum, dass „offenbar“, dh wahrscheinlich143143So Bertel/Venier, Kommentar zur StPO2 (2020) § 373a Rz 1., die alsbaldige Zahlung der Entschädigungssumme oder eines Teils davon ausschließlich oder überwiegend dadurch vereitelt wird, dass an der verurteilten Person die im selben Verfahren ausgesprochene Freiheits- oder Geldstrafe vollzogen wird. Die alsbaldige Zahlung wird durch jede, nicht bloß ganz unbedeutende Verzögerung, die durch den Vollzug der Strafe herbeigeführt wird, vereitelt.144144Vgl Fabrizy/Kirchbacher, StPO14 § 373a Rz 5. Geringere Verzögerungen sind dagegen zumutbar.145145 Eder-Rieder, Opferrechte2 151.

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