A. Die Disziplin des Compliance-Rechts
Compliance ist ein Thema brennender Aktualität und ein gegenwärtiges Konstrukt, dessen Konturen noch nicht perfekt definiert sind. Es handelt sich dabei um einen internationalen Komplex. Dies erklärt widerum, weshalb die französische Sprache bis dato keine ideale Übersetzung für das Wort „Compliance“ gefunden hat. Compliance, oft übersetzt als bloße Konformität, kann nicht ausschließlich auf diese Bedeutung reduziert werden. Die Disziplin Compliance entspringt zwischenstaatlichen Organisationen und Einrichtungen, deren Hauptziel es ist, das ausgewogene Zusammenspiel von Partnerschaft und internationaler Zusammenarbeit durch die Etablierung geeigneter Verhaltensregeln zu fördern. Als noch in den Kinderschuhen stehendes Phänomen ist diese Disziplin also in erster Linie internationales Recht, das in allen Staaten oder zumindest in allen Mitgliedsstaaten jener internationaler Organisationen, die es entwickelt haben, möglichst einheitlich angewendet werden soll. Das französische Compliance-Recht ist zwar das Ergebnis der Umsetzung dieser internationalen Regeln, wird aber gleichzeitig durch einen wechselhaften politischen Willen zur Integration internationaler Normen und Standards auf nationaler Ebene bereichert. Daher hat sich der Gesetzgeber nach der Evaluierung von 40 Empfehlungen der „Groupe d’Action financière“ (GAFI) und der ersten Richtlinie der Europäischen Union schnell um eine gesetzliche Reglementierung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bemüht. Während man sich im Bereich der Überwachungspflicht als besonders innovativ erwiesen hat, war man, was den Kampf gegen die Korruption Seite 623
