Unabdingbar erscheint demnach die Ergänzung des notwendigen ökonomischen Verhaltens, der Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Normen vor allem auch durch eine ethische Grundeinstellung und deren Anwendung im täglichen Leben. Vor allem auch in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat von Unternehmungen, um damit auch eine Organverantwortung bei der Führung und Aufsicht im Corporate-Bereich zum Wohle aller Stakeholder und so aller Beteiligten zu erreichen – der Kunden, der Mitarbeiter, des Vorstandes und der Eigentümer.
