A. Autonomie der Einrichtungen (Mechanismen)
Die Regelungen zur präventiven Korruptionsbekämpfung und zur Sorgfaltspflicht sind eigenständig konzipiert, sodass sich die daraus resultierenden Pflichten für die Führungskräfte nicht nur in ihrer Art, sondern auch in ihrem Umfang unterscheiden. Die präventiven Verpflichtungen von Geschäftsführern nach dem Sapin-2-Gesetz (B) und dem Vigilance-Gesetz (C) werden daher der Reihe nach untersucht.
