Die Verordnung (EU) Nr 1217/2010 der Kommission vom 14.12.2010 über die Anwendung von Art 101 Abs 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung131 (F&E-GVO) regelt die Freistellung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen. Ziel ist es, den Wettbewerb wirksam zu schützen und zugleich den an F&E-Vereinbarungen beteiligten Parteien eine angemessene Rechtssicherheit zu bieten. Die neue F&E-GVO ersetzt die Verordnung (EG) Nr 2659/2000132, die am 31.12.2010 außer Kraft getreten ist. Die neue F&E-GVO ist seit 1.1.2011 in Kraft; sie gilt bis zum 31.12.2022.
