Die Verordnung (EU) Nr 1218/2010 der Kommission vom 14.12.2010 über die Anwendung von Art 101 Abs 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen134 (Spezialisierungs-GVO) regelt Vereinbarungen über die einseitige oder gegenseitige Spezialisierung oder über eine gemeinsame Produktion – sog Spezialisierungsvereinbarungen.
