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Haftung des Erwerbers bei Veräußererkonkurs nach Übergang - „Konzertiert“ provozierter Austritt (Entgeltvorenthaltung) - OGH 26.8.2004, 8 ObS 13/04a

14. LfgFebruar 2005

27.2.6.Nr.13

§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 879 Abs. 1 ABGB

1. Umgehungsgeschäfte zwischen Betriebsvorgänger und Betriebsnachfolger, welche die Eintrittsautomatik des AVRAG und die damit verbundene Haftung des Betriebserwerbers für sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers unterlaufen, sind im Sinne des § 879 ABGB unwirksam.

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