27.2.6.Nr.13
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Umgehungsgeschäfte zwischen Betriebsvorgänger und Betriebsnachfolger, welche die Eintrittsautomatik des AVRAG und die damit verbundene Haftung des Betriebserwerbers für sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers unterlaufen, sind im Sinne des § 879 ABGB unwirksam.

