Hackschnitzelheizung
Heizungsanlagen sind typische Gebäudebestandteile, wenn sie der Beheizung des Gebäudes dienen. Ein gemauerter Kachelofen gilt ebenso als Gebäudebestandteil, nicht jedoch ein nicht gemauerter Einzelofen (EStR, Rz 3171). Dient die Heizungsanlage einem Produktionsprozess (z.B. einem Ziegelwerk oder Fernheizwerk), ist sie als selbständiges Wirtschaftsgut auszuweisen.
