Laboreinrichtungen
Die Einrichtungsgegenstände eines Labors (Schränke, Tische, Sessel u.a.) sind im Normalfall wie die Einrichtung von Verwaltungseinheiten auszuweisen. Ausgenommen sind spezielle Einrichtungsgegenstände wie z.B. Stahlschränke und Tresoranlagen, die unmittelbar dem Laborbereich zuzurechnen sind.
Nutzungsdauer (deutsche AfA-Tabellen): Büromöbel 13 Jahre, Stahlschränke 14 Jahre, Tresoranlagen 25 Jahre
