Nachaktivierungen
Nachträgliche Anschaffungskosten in einem Folgejahr wie z.B. Kaufpreiserhöhungen auf Grund eines Urteils oder Vergleichs, Rückzahlung steuerfreier Subventionen, zusätzliche Anschaffungsnebenkosten wie Vermittlerprovisionen, Anwaltshonorare etc. sind Bestandteil der gesamten Anschaffungskosten des betreffenden Anlagegutes, daher zu aktivieren und auf die Restnutzungsdauer der betreffenden Anlage abzuschreiben.
FiBu-Konto: z.B. 0411 Produktionsmaschinen
