Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Altersteilzeitfälle nach der ab 1. 1. 2004 geltenden Rechtslage. Auf die Übergangsbestimmungen, erfolgten Änderungen der Rechtslage und die Auswirkungen der Pensionsharmonisierung soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden, da dies den Rahmen sprengen würde.

