1. Definition der Teilzeitbeschäftigung und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Definition der Teilzeitbeschäftigung stellt auf das Ausmaß der Arbeitszeit ab und ist abhängig von der jeweiligen Branche, in der sie ausgeübt wird, da der Kollektivvertrag die Herabsetzung der gesetzlichen Normalarbeitszeit vorsehen kann. Auch eine Betriebsvereinbarung kann eine kürzere Normalarbeitszeit festsetzen. Wenn eine Betriebsvereinbarung nicht die gesamte Belegschaft umfasst und für den nicht erfassten Teil kein Betriebsrat besteht, kann mit diesen Arbeitnehmern eine einzelvertragliche Festlegung erfolgen. Daher liegt nicht jedenfalls bei Unterschreiten der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit schon eine Teilzeit vor.

