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Grenzen - Baustellenaufsicht und Geschirrspülerreparatur im Arbeitsgewand? - OGH 10.10.2001, 9 ObA 182/01g

5. LfgFebruar 2002

14.3.2.Nr.1

§ 4 Abs. 1 EFZG
§ 82 lit. f erster Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 erster Fall AngG

1. Zwar darf ein - wenngleich objektiv arbeitsfähiger - Arbeitnehmer auf die Richtigkeit der ärztlichen Krankschreibung grundsätzlich vertrauen, doch gilt dies ausnahmsweise nicht, wenn der objektiv arbeitsfähige Arbeitnehmer die Unrichtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung kannte oder kennen musste.

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