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Arbeitsfähigkeit? Krankschreibung nach einvernehmlicher Auflösung? Hausbetreuer nach Sturz Hilfen - OGH 26.6.2024, 9 ObA 47/24p

73. LfgOktober 2024

14.3.1.Nr.7

§ 2 EFZG
§ 5 EFZG

1. Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er infolge einer Erkrankung nicht oder doch nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, in der Lage ist, seiner bisherigen - oder sonst einer nach dem Arbeitsvertrag zu verrichtenden - Arbeitstätigkeit nachzukommen.

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