29.5.1.Nr.13
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
§ 84 Z. 4 GmbHG
§ 25 Abs. 1 IO
1. Die Beendigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers obliegt, solange die Organstellung nicht beendet wurde, der Generalversammlung.
29.5.1.Nr.13
§ 27 Z. 1 dritter Fall AngG
§ 84 Z. 4 GmbHG
§ 25 Abs. 1 IO
1. Die Beendigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers obliegt, solange die Organstellung nicht beendet wurde, der Generalversammlung.
